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Mahnbriefe von T-Online
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”Blaues Wunder ” in diesen Tagen von T-Online. Wer urheberrechtlich geschützte Software via T-Online zum Tausch angeboten hat, z.B. mit der Software Morpheus u.ä. wurde abgemahnt :
In dem Brief heißt es: "Von Ihrem Account (...) wurde mehrfach durch das Copyright geschützte Software angeboten". Anschließend folgen Beispiele der durch den Anwender zum Tausch
angebotenen Programme inklusive dem Hinweis, wer der rechtmäßige Inhaber der Urheberrechte dieser Software ist.
"Es liegen noch andere Fälle zu anderen Zeiten vor, diese Meldungen lassen auf keinen Zufall schließen". Jeder weitere Verstoß würde "Folgen nach sich ziehen" .
Hintergrund:
Eine US-Firma hat anhand der IP-Nummern T-Online als Provider abgemahnt. Da jeder Provider 80 Tage seine vergebenen IP-Nummer speichert sind die User schnell ausgemacht.
Allen Betroffenen kann man nur raten die Warnung ernst zu nehmen !
Strafanzeigen wurden anscheinend noch nicht gestellt, aber wer jetzt ausgemacht ist sollte aus eigenen Interesse aufhören.
(Quelle u.a. www.spiegel.de, Direktlink zum Artikel :
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,180163,00.html
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Autohäuser augepasst !
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Ausländische Autoaufkäufer zahlen per Scheck ausserhalb der Banköffnungszeiten. Mehr dazu hier.
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Nigeria-Connection
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Noch immer aktuell:
Durch Betrüger der ” Nigeria-Connection” werden immer noch E-Mail verschickt, mehr dazu unter Nigeria-Connection.
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EU-Zigaretten
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Gewerblicher EU-Zigarettenversand nicht steuerfrei !! Vorsicht Abzocker kassieren ab !!Mehr dazu hier unter EU-Zigaretten
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Gesetzgeber gefordert gegen Dialerabzocke
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Ministerin Künast kündigt in ihrer Presseerklärung besseren Dialerschutz oder Dialerverbot an !
Der neue Betrug mit Computerprogrammen...auf eine kostenpflichtige 0190-Nummer umschalten....”Diesen üblen Betrug muss ein Ende gesetzt werden.....”
Die ganze Presseerklärung kann hier nachgelesen werden :
http://www.verbraucherministerium.de/presse-woche-2002/PM-062-2002.htm
Weitere Infos zu Dialerprogramme hier unter Dialerabzocke.
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Lauschangriff durch Trojaner-Programm !
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In der Fachpresse wird vor einem neuen Trojaner-Programm gewarnt womit Lauschangriffe möglich sind.
Der Trojaner verwendet die Soundkarte und die normalen PC-Lautsprecher als Mikrofon.
Näheres unter Trojaner.
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Versandhaus Schlemmen und Geniessen.
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Gewinnbenachrichtigungen :
Post bekommen ? Glückwunsch sie haben garantiert 25.000 Euro gewonnen, bitte bestätigen sie ihr Geburtsdatum. Finger weg !! Im Kleingedruckten steht : Der Gewinn wird unter allen Einsendern
aufgeteilt. Entfällt dann weniger als 1,5 Euro pro Gewinner enfolgt keine Auszahlung. Das Kleingedruckte
können sie hier nachlesen.
Weitere Infos zu Gewinnspiele finden sie hier.
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Warnung vor Spam-Mails mit Dialeranhängen !
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Die Dialerabzocker lassen sich immer neue Tricks einfallen:
Jetzt werden gefälschte E-Mails von Microsoft ( gefälschter Absender ) mit einer angeblichen Viruswarnung versandt und der Aufforderung das im Anhang kostenlose Schutzprogramm runterzuladen. Es
ist natürlich ein teurer Dialer.Auch nett: Spam-Mail mit Werbung fürs “ kostenlose” Surfen. Absender: surfen-fuer-nix.de.vu , auch hier wieder nur ein getarnter Dialer.Mehr Infos nachzulesen unter www.dialerschutz.de, Generelle Infos über Dialer hier unter Dialerabzocke, Infos zu Spam-Mails hier unter Hacker/ E-Mail-Spam.
19.03.02
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Dialer-Betrug' im Internet muss aufhören
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Zitat aus der Seite der CDU/CSU Fraktion:
Künast lässt Beschwerden links liegen Zu den sich häufenden Fällen von Missbrauch von 0190er-Nummern im Internet erklären die Internet-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Martina Krogmann MdB und die Verbraucher-schutzbeauftragte, Annette-Widmann-Mauz MdB:
Das Internet bietet fantastische Chancen für e-commerce und andere netzgestützte Dienstleistungsmodelle. Ein
Schlüssel zu einer stärkeren Nutzung des Internets ist das Vertrauen der Nutzer in Sicherheit und Verlässlichkeit ihrer Transaktionen im Netz.. Ein großes Hindernis für e-commerce, insbesondere für
die kostengünstigste Abrechnung verhältnismäßig kleiner Be-träge, sind nach wie vor die Zahlungsmodalitäten. Die Deutsche Telekom AG bot u.a. auch deshalb sogenannte "Pemium-Rate-Dienste" an,
bei denen die Deutsche Telekom AG als Inkasso-Stelle fungiert, d.h. die entstandenen Kosten mit der Telefonrechnung einzieht. Dieses Verfahren hat sich für eine Vielzahl von Geschäftsmodellen bewährt.
In der letzten Zeit häuft sich jedoch in erschreckendem Maße die Dialer-Betrügereien im Netz, bei denen den Nut-zern horrende Kosten entstehen. Meist unbemerkt vom PC-Nutzer stellen solche
Dialer-Programme eine Online-Verbindung zu einer 0190er-Nummer her oder ersetzten sogar bestehende (seriöse) Verbindungen. ....... vollständiger Text unter :http://www.cducsu.de/framehtml.jsp?URL=http://www.cducsu.de/presse/pressemitteilung
en_detail.jsp?ID=3658&NavID=2100
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Express-Tours
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Neue Gewinnbenachrichtungen von dubiosen Reiseveranstalter Express-Tours aus Malta. “Mittelmeerkreuzfahrt” 4 Tage/ 3 Nächte, aber Zuzahlungen für Anfahrt, 2 Bett Kabine innen,
Saisonzuschläge, keine Verpflegung, nur ” Schiffspassage” u.s.w. mehr unter Gewinnspiele. Dort gibt es jetzt auch das Musteranschreiben zum anschauen !
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AVM-Rufnummerns perre gegen Dialer
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Die neue FRITZ!-Version erfüllt einen häufig geäußerten Kundenwunsch: Das Sperren festgelegter eingehender und ausgehender Rufnummern. Anwahl und Rufannahme sowohl einzelner Rufnummern als
auch ganzer Rufnummerngruppen lassen sich so verhindern. Denkbar sind hier beispielsweise Rufnummern im Ausland, Ferngespräche und kostenpflichtige Service-Rufnummern. Damit bietet FRITZ! auch einen weit
reichenden Schutz vor 0190-Dialern, die über das Windows DFÜ-Netzwerk kostspielige Nummern anwählen und so die Telefonrechnung in die Höhe treiben. Auf Wunsch können diese Einstellungen durch ein
Passwort geschützt werden, so dass sie nur durch eine entsprechend autorisierte Person aufgehoben oder angepasst werden können.
Mehr dazu unter der Homepage von AVM.
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RegTP kostenlose Sicherheitssoftware
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Aus der Homepage von regtp.de ( Regulierungsbehörde ) zu 0190-0 Dialern:
Informationen zum Umgang mit dem PC und dem Zugang zum Internet erhalten Sie in der entsprechenden Fachliteratur, den Print-Medien oder in den Publikationen der Zeitschrift "Stiftung
Warentest". Die Bundesregierung stellt eine kostenlose Sicherheits-CD gegen Einsendung eines an sich selbst adressierten Rückumschlags (DIN C 5 frankiert mit 1,53 Euro) zur Verfügung. Ihre
Anforderung richten Sie bitte an das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Referat III 2.1 Postfach 200 363 53133 Bonn
25.03.2002
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Sicherheitsloch in Passwort-Abfrage bei eBay
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Aktuell aus Heise-News vom 03.04.2002 : Zitat :Beim Online-Auktionshaus eBay ist ein Sicherheitsloch aufgetaucht, das es Betrügern ermöglicht, beliebige User-Accounts zu kapern, ohne das Passwort zu kennen. Ein Sprecher von eBay.com bestätigte, dass es Probleme mit der Funktion "Änderung des eBay-Passwortes" gebe. Solange das Sicherheitsrisiko nicht ausgeräumt sei, bleibe die Funktion deaktiviert....Den ganzen Artikel zum Nachlesen unter Heise-News.
Infos zu Auktionsbetrug hier.....
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Die Tricks der Dialerabzocker werden immer dreister
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Jetzt kommt auf der Seite www.codenamesex.com ein Dialer mit dem üblichen Alterscheck auf den PC des ahnungslosen Users. Was als Alterskontrolle normal erscheint ist in Wirklichkeit die Bestätigung
zum Download eines Dialers. Auch wenn der Dialer mit dem Namen ibi-ix.exe wieder entfernt werden kann zeigt doch diese neue Masche, dass den Abzockern alle Wege recht sind um den Verbraucher zu täuschen.
Auch wenn der dann aktive Dialer einen Gebührenhinweis enthält dürfte dieses wohl kaum gelesen werden, glaubt man doch hier nur an den Altersnachweis zum Betreten der Seite.
SO NICHT ! Solche Anbieter gehören nicht ins Netz und bringen die ganze Dialerbranche weiter in Verruf .
NACHTRAG : Am 10.04.2002 war der Text durch den Anbieter geändert, die o.a. Aussagen sind somit nicht mehr aktuell. Ob wohl die Warnungen auf diversen Dialerschutzseiten dazu beigetragen haben ?
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Dialer tarnt sich als T-Online-Supportmail
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Mit dem Betreff : “Update!!! – ISDN SpeedManager für Windows 98/ME, Windows 2000/XP” bekommen jetzt auch t-online Kunden Fake-Mails mit einem Abzockerdialer im Anhang zugesandt. Zuvor waren Freenet-Kunden
von solchen angeblichen Support-Mails betroffen.
Also nochmal:
NIEMALS E-Mail-Anhänge öffnen oder ausführen !
KEIN Provider versendet EXE-Dateien per E-Mail !!!
28.04.2002
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internetfallen.de in der TV-Sendung “ Service-Zeit Geld” des WDR
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In der TV-Sendung “Servicezeit Geld” des WDR 3 wird am Donnerstag den 23.05.2002, 18.20 Uhr, ein Beitrag über Dialerabzocke gesendet.
Dort können sie auch ein Interview mit Ministerin Künast und dem Webmaster dieser Seiten sehen.
Nachzulesen im Internet unter : http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20020523/b_1.phtml
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Neue Dialerschutzverordnung verabschiedet !
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Heute hat die Bundesregierung der umstrittenen Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) zugestimmt.
Zitat aus der Presseerklärung des Bundeswirtschaftsministeriums :
"Die Bundesregierung stärkt durch das heute beschlossene Maßnahmenpaket den Schutz der Verbraucher gegen Betrügereien, die mit den 0190er Nummern immer wieder passiert sind. Das hilft
nicht nur den Verbrauchern, sondern auch den zuverlässigen Unternehmern, die ihre Dienstleistungen über die 0190er Nummern anbieten."
Durch die Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung werden die rechnungstellenden Diensteanbieter verpflichtet, die Telefonkunden in der Rechnung darauf hinzuweisen, dass sie gegenüber
einzelnen strittigen Forderungen begründete Einwendungen erheben können.
Um die unerwünschte Werbung per Fax, E-Mail und SMS einzudämmen, erweitert die TKV-Änderung die Haftung des Netzbetreibers. Diejenigen Netzbetreiber, die Mehrwertdiensterufnummern zur Nutzung überlassen,
werden verpflichtet, bei gesicherter Kenntnis einer rechtswidrigen Nutzung die missbräuchlich genutzte Mehrwertdiensterufnummer zu sperren.
Durch Erweiterung des § 15 Absatz 2 Satz 1 wird die weitgehend bereits bestehende Praxis, auch Namen und ladungsfähige Anschrift des jeweiligen Netzbetreibers auszuweisen, zur zwingenden Regelung. Darüber
hinaus muss eine kostenfreie Servicenummer angegeben werden.
Die ganze Erklärung kann man hier nachlesen http://www.bmwi.de/Homepage/Presseforum/Pressemitteilungen/2002/2731prm
1.jsp
Schade, die Lobby der Dialerbetreiber hat es geschafft, dass vom ursprünglichen Entwurf nicht viel übrig geblieben ist. Weiterhin wird die Rechnungsstelle ( Meist Telekom )
Inkassso auch für Dialerabzocker betreiben. Die Namensnennung des Dialeranbieters ist ebenfalls gestorben, hier wird wieder nur der Nummervermarkter genannt werden, die Anonymität der Abzocker bleibt
gewahrt. Bleibt nur zu hoffen das nach der Wahl die Politiker genug Rückrat zeigen um echte Verbesserungen für uns Verbraucher durchzusetzen.
Mehr zum Thema Dialerabzocke hier auf der Homepage. 01.08.2002
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Abmahnwelle wegen unzureichendem Web-Impressum
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Auszug aus Heise-News ( gekürzte Meldung, Orginalmeldung s. unten ):
Eine bei Nürnberger Firma mahnt systematisch Homepagebesitzer aus der ab. Der Vorwurf: Die Betreiber hielten sich nicht an die nach § 6 TDG vorgeschriebenen Pflichtangaben. Hiernach muss auch das
Impressum einer reinen Firmenpräsentation unter anderem Anschrift, Gesellschaftsform und die Nennung eines Verantwortlichen enthalten. Mit dem Schreiben machte das Nürnberger Unternehmen die Betreiber
auf fehlende Angaben aufmerksam -- natürlich nicht ohne eine entsprechende Gebührenrechnung beizulegen.
Doch nicht nur die Online-Vertreter aus der Immobilienbranche haben wegen fehlender Angaben im Web-Impressum mit Abmahnungen zu kämpfen. Eine Anwaltskanzlei aus Bochum schickte jüngst 1000 Web-Anbietern
aus dem Bereich "Bürobedarf und Buch" aus gleichem Grund eine Verwarnung. Dabei legten die wachsamen Advokaten den Streitwert
gleich einmal auf 50.000 Euro fest. Für die Bochumer Juristen ergibt sich daraus eine "Aufwandsgebühr" von 1000 Euro -- pro Abmahnung. Die Abmahnpraxis im Web trifft sogar die Anwälte selbst.
So verlangt § 6 TDG bei Advokaten zusätzlich die Angabe der Kammer, der sie angehören. Weil einige Anwälte die Kennzeichnung vergessen hatten, wurden sie von einem Kollegen auf das Manko hingewiesen. Da diesem natürlich Kosten durch das eine Schreiben entstanden sind, fügte er gleich eine "Gebührennote
hinzu. Streitwert diesmal: 10.000 Euro. Scheinbar kosten Verstöße von Kollegen weniger als Verfehlungen anderer Webteilnehmer.
Doch selbst wenn die Site-Betreiber alle Vorgaben beachten, beschwören böse Zungen schon die nächste Abmahnwelle: Abgemahnt und abkassiert werden soll dann wegen (angeblicher) Verstöße gegen das
reformierte Teledienstedatenschutzgesetz, das Webanbietern zahlreiche Hinweispflichten auferlegt.
Den ganzen Artikel kann man nachlesen unter Heise-News vom 27.05.2002
Mehr zur Abmahnunsitte hier unter Abmahnunwesen.
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WARNUNG vor Rechnungen von GEWnet GmbH !
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Das DeNIC warnte heute vor einem neuen Abzockversuch von Domain-Inhabern: In dieser Woche verschickte die GEWnet GmbH aus Celle angebliche Rechnungen für eine Web-Domain-Überprüfung. Erst im Kleingedruckten am Fuß der "Rechnung" weist die Firma darauf hin, dass man "mit der Bezahlung der Rechnungsbeträge dem Überprüfungsauftrag" zustimme.
"Wir checken, inwieweit der eigentliche Eigentümer einer Domain auch als 'admin-c' derselben beim DeNIC eingetragen ist", erläuterte GEWnet-Geschäftsführer Werner Hoyer gegenüber heise online
die in Rechnung gestellte Leistung. Diese -- mit einem Blick in die DeNIC-Whois-Datenbank -- erledigte "WEB-Domain DENIC Überprüfung" kostet bei GEWnet 49,30 Euro.
Mehr dazu im Heise-News vom 24.05.2002.
Zum Thema Falschrechnungen mehr dazu hier auf der Homepageseite Falschrechnung. 24.05.2002
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Gigantische Betrugswelle mit 0190-Dialern
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Zitat aus Heise-News vom 18.08.2002 :
“....Hunderte Internetsurfer sind offenbar wieder Opfer einer Betrugswelle mit Einwahlprogrammen geworden. Den Betroffenen wurden Dialer untergejubelt, die sich nicht nur automatisch einwählen, sondern
teilweise auch darauf ausgelegt sind, anschließend alle Spuren des Betrugs zu verwischen.....Laut Mitteilung sind etwa seit April Dateien namens wintap.exe beziehungsweise winterm.exe im Umlauf. Es
handelt sich um manipulierte Versionen harmloser Visual-BASIC-Programme. Sie nutzen das Windows TAPI (Telephony Applications Programming Interface) um sich -- offenbar ohne Rückfrage und kaum erkennbar
-- über kostspielige 0190-0-Nummern einzuwählen. Verbreitet wurden die betrügerischen Programme den Erkenntnisse von INA Germany zufolge über eBay. "Wie das Prinzip genau funktioniert, wissen wir
auch noch nicht", bedauert Sprecherin Schiering. ......Die Verbreitung erfolge aber auch in Chats, berichtet Dialerschutz. Hier sei die Datei als angebliche Bild- oder Videodatei mit den
Namen Sonnenbad.exe oder Ich_im_Bett.exe versendet worden. Beim Ausführen seien Winterm.exe oder Wintap.exe sowie Win32mod.exe dem Autostartordner hinzugefügt worden. Die erste beiden waren die
eigentlichen Dialer, die Datei Win32mod.exe löschte die übertragenen Dateien im Netmeeting Ordner. Dadurch seien für die Betroffenen keine Rückschlüsse auf die Herkunft des Dialers mehr möglich gewesen.
..................
Wie hoch der durch die Dialer entstandene Schaden ist, darüber kann bislang nur spekuliert werden. Betroffene nannten Rechnungsbeträge laut Mitteilung zwischen 90 und 500 Euro. Die eigentliche Dimension
werde sich aber erst in den nächsten Wochen zeigen, da viele Opfer die entsprechenden Rechnungen noch gar nicht erhalten haben. INA-Sprecherin Birte Schiering rät Betroffenen, "in solchen Fällen
sofort Widerspruch gegen die Rechnung einzulegen und bei der Polizei Betrugsanzeige zu erstatten ..................”
Den ganzen Artikel gibt es hier : http://www.heisenews.de/newsticker/data/anw-18.08.02-004/
Es zeigt sich immer wieder, dass die neuen gesetzlichen Dialerschutzbestimmungen völlig unzureichend sind. Betrüger halten sich halt nicht an Gesetze. Nur drastische Beschränkungen und Auflagen für
0190er Dienste werden hier für Abhilfe sorgen. Es muß endlich Schluß sein mit der Abrechnung über die Telefongesellschaften, wer Geld haben will soll auch eigene Rechnungen schreiben und seine
Forderungen ggf. begründen können.
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0190- Warn- Radar von Computerbild
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Computerbild hat jetzt eine Liste von bekannten Internet-Seiten mit Links zu verdeckten, kostenpflichten, Dialerseiten veröffentlicht. Hier anschauen:
http://www.computerbild.de/dialer/index2.htm
Mehr zum Thema Dialer-Abzocke hier auf der Homepage.
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0190-Schutzprogram me getestet
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Computerbild hat in ihrer Ausgabe vom 10.09.2002 neun Programme getestet, die vor der unerwünschten Einwahl über 0190-Nummern schützen sollen ( Dialerabwehr ). Das Ergebnis: Lediglich ein Programm, der
0190 Warner 3.0wurde Testsieger mit der Note ”gut” . Auf Platz Zwei landete mit einem ”befriedigend” das kostenpflichtige Programm Connection Watch 2.2 von mychannel, der ebenfalls kostenpflichtige
Popup-Killer erreichte mit ”ausreichend” gerade noch einen dritten Platz. Die übrigen getesteten Programme, darunter auch das verbreitete Dialerschutzprogramm YAW 3.5, fielen mit der Note ”mangelhaft”
durch.
Zur Info / Bestellung von Connection Watch hier klicken.
Mehr zum Thema Dialerschutz hier auf der Homepage unter Dialerabzocke.
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ENDLICH ! Urteil zugunsten eines Dialer-Geschädigten!
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Auf vielen Webseiten wird “kostenlose” Zugangssoftware angeboten. In Wirklichkeit handelt es sich aber um ein Dialerprogramm mit zusätzlichen Verbindungskosten. Eine leider übliche und üble Dialermasche
die Kunden zu verwirren und über den Gebührenhinweis hinwegzutäuschen. Im jetzt vorliegenden Urteil wurde der Dialer namens ”cybergirl.exe” mit Worten wie ”Kostenlos Mitglied werden”, ”Gratis download”
und ”Highspeed-Zugang - keine Anmeldung” beworben. Es gab ”dezente Hinweise” auf die erhöhten Einwahlgebühren über die 0190-Nummer erst nach dem Dialerdownload.Das AG Freiburg hierzu: ”Ohne dass bereits
bei dem Angebot des Download der Dialer.exe auf die bei Anwendung des Programms entstehenden erhöhten Verbindungskosten hingewiesen wird, stehen sich Angebot und Annahme im vertragsrechtlichen Sinne
nicht mit einer solchen Übereinstimmung gegenüber, dass von einem wirksamen Vertragsabschluss auszugehen ist.” Außerdem wurde festgestellt, dass sich der Webdialer im DFÜ-Netzwerk des Betroffenen als
Standardverbindung eingetragen hatte und hierdurch zahlreiche Einwahlen ohne Wissen und Wollen des Benutzers getätigt wurden.
Fazit: Der Betroffene hat keine Zahlungsverpflichtung ! Es ging hier um ca. 2500,-DM !
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, wahrscheinlich wird die Telefongesellschaft in Berufung gehen um ein Grundsatzurteil zu verhindern.(Urteil des AG Freiburg vom 11. 06. 2002 Az.: 11 C 4381/01).
Das ganze Urteil gibt es bei dialerundrecht.de zum nachlesen.
Mehr zum Thema Dialerabzocke hier auf der Homepage21.09.2002
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Telefonnetzbetreiber muss über den Anbieter eines auf der Telefonrechnung erscheinenden 0190-Mehrwertdiens tes (Dialer) Auskunft erteilen !
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Voraussetzung ist hierbei, dass der Kunde rechtzeitig gegen die Rechnung Widerspruch eingelegt hat. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist muß der Telefonnetzbetreiber die Daten nicht länger speichern.
Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden vom 25.9.2002 , Geschäftsnummer: - 92 C 1440/02 (noch nicht rechtskräftig)
Mehr zum Thema Dialerabzocke hier auf der Homepage. 24.10.2002
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Dialer-Anbieter erstmals verurteilt !
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Was in Deutschland nicht klappt scheint jetzt in England zu funktionieren , erstmals wurde dort auch ein deutscher Dialer-Anbieter zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die britische ICSTIS hat erstmals auf Grundlage der europäischen eCommerce-Direktive zwei Unternehmen bestraft.
Auch ein Dialeranbieter aus Deutschland soll mit kinderpornographischen Materialien geworben haben. Außerdem haben sie Dialer Software verwendet, die sich selbsttätig und ohne Wissen der Anwender
installierte. Die Dialer verursachten Kosten von 1,50 britische Pfund (2,38 Euro) pro Minute.
Das Unternehmen wurde nun dazu verpflichtet, dieses Geld zurückzuzahlen. Gleichzeitig wurde die deutsche Premium Call GmbH zur Zahlung einer Strafe von 50.000 Pfund verpflichtet.
Link zum Orginalartikel : http://www.icstis.org.uk/icstis2002/default.asp?node=61#38 ICSTIS TAKES FIRST ACTION UNDER E-COMMERCE DIRECTIVE , Quelle: http://www.intern.de/news/3640.html
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Neue Abzocke: Schein-Rechnungen vom “Telefonbuch Verlag Akalan” !
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Am 19.02.2003 erhielten viele Betreiber von kommerziellen Web-Angeboten "Rechnungen" eines "Telefonbuch Verlag Akalan" aus Kirchheim bei München. Unter der Überschrift "Ihre
Rechnung" verlangt der Verlag 430 Euro für den Posten "Online Eintragungskosten" und 68,80 Euro für eine "Registrierung". Unter der Aufsummierung lasen die erstaunten
Brief-Empfänger in fetten Lettern: "Den Betrag von 498,80 Euro bitten wir rechtzeitig zu begleichen. Eine Zahlkarte oder Einzugsermächtigung liegt gleich bei.
Im Kleingedruckten am unteren Ende der Seite ist dann zu lesen, dass es sich bei der nun plötzlich "Angebot" genannten Rechnung nicht "um eine Rechnung im Sinne des § 14
UStG" handle. Diese Passage ist so versteckt, dass Buchhaltung-Abteilung größerer Firmen überlesen werden soll.
Im Kleingedruckten ist zu lesen, dass der Verlag Akalan für die Rechnungssumme einen hervorgehobenen Eintrag in seine Online-Datenbank tele-branchenportal.de biete. Bisher verbirgt sich dort jedoch lediglich eine nicht funktionierende Branchen-Suchfunktion. Eine ähnliche Masche wurde vomBGH (BGH, Urteil vom 26.04.2001; Az.: 4 StR 439/00 ) bereits als Betrug verurteilt. Die Masche, Angebote als Rechnungen zu deklarieren, ist also nicht neu.
Mehr dazu auch unter Heise-News vom 19.02.2003 :
http://www.heisenews.de/newsticker/data/hob-19.02.03-000/
hier können Sie sich die Rechnung mal anschauen
Mehr zum Thema hier auf der Hompage unter Abzockertricks – Scheinrechnungen-
19.02.2003
Nachtrag : Konto des Abzockers bereits gesperrt
Das in den Rechnungen angegebene Konto bei der Raiffeisenbank Weichering, hat diese bereits gesperrt und gekündigt. Sollten Sie also überwiesen haben, käme Ihr Geld also nicht an und ginge an Sie zurück.
Die angegebene Telefonnummer in der “Rechnung” war frei erfunden. Die Kripo München ermittelt bereits in der Sache.
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Homepage-Betreiber muss "Gästebuch" regelmäßig kontrollieren
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Wer auf seiner Homepage ein so genanntes Gästebuch führt, muss dessen Inhalt regelmäßig kontrollieren. Unterbleibt die regelmäßige Überprüfung, macht sich der Betreiber nach Ansicht des Landgerichts Trier den Inhalt der Eintragungen zu Eigen und handelt daher möglicherweise rechtswidrig (Az.: 4 O 106/00).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Steuerberaters gegen den Betreiber einer Homepage statt. Im Gästebuch war die Aufforderung an den namentlich genannten Steuerberater zu lesen, er solle
aufpassen, "ob es was bringt, Steuerbetrug und Geldwäsche zu betreiben".
Das Landgericht sah in dieser Eintragung eine Ehrverletzung des Klägers und verpflichtete den Betreiber der Homepage zur Löschung. Außerdem stellten die Richter klar, dass der Betreiber mindestens einmal
wöchentlich den Inhalt des Gästebuchs überprüfen und rechtswidrige Eintragungen löschen muss.
Quelle: Heise-News vom 20.06.2002
Zum Thema hier auf der Homepage unter Beleidigungen.
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Dialertrick der geschmacklosen Art :Selbstmorddrohung von Claudia :
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Neue Spam-Mails mi einer Selbstmordandrohung einer verzweifelten “Claudia “ gehen durch das Internet.Auszug : Ich heiße Claudia, habe so das Gefühl das mich keiner mehr will
! Bin immer alleine zu Hause muß immer morgens alleine aufstehen. Ich habe einfach keine Lust mehr da zu. Immer hinten an zu stehen”, erzählte ihm eine ”Claudia” in der Mail,
und weiter: ”Deshalb habe ich beschlossen mir das Leben zu nehmen. Wenn aber Du der jenige bist der das verhindern will?” Dann klick diesen Link http://www.netmails.com/members/gratissex an und
ich weiß das mich noch jemand auf dieser Welt möchte. Vielleicht werde ich es mir dann noch mal überlegen.”
Ihr wisst was kommt: Folgt man dem Link landet man auf einer Seite wo ein defekter Desktop simuliert wird. Zur Reparatur soll dann der Dialer runtergeladen werden. Ein Test von dialerschutz.de
zeigte, dass es ein 0190-Dialer der Firma IBS (”Live-show dlp-11655”)ist, der bei der Einwahl mit 1,86 Euro/Minute zu Buche schlägt, diese Kosten aber immerhin deutlich anzeigt.
Nicht nur moralisch verwerflich, auch geschmacklos ist solch ein Dialertrick. Mal sehen, was sich diese Abzocker als nächstes einfallen lassen.
Den ganzen Bericht über die neuen Spam-Mails kann man hier nachlesen :
http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelles/aktuelles.html
Mehr zum Thema Dialerabzocke hier auf der Homepage.
17.11.2002
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Verstoß UWG wegen Web-Impressumspflicht
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Ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht auf Websites nach §§ 3, 6 des Teledienstegesetzes (TDG) ist wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 1 und 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dies entschied das Landgericht Düsseldorf
am 7. und 25. November 2002 und erließ zwei einstweilige Verfügungen (Az. 34 O 172/02, Az. 34 O 188/02).
Nach Ansicht der Kammer des Landgerichts Düsseldorf dienen die neugestalteten Vorschriften des TDG dem Kunden- und Mitbewerberschutz. Ein Verstoß gegen die Regelungen unterfällt demnach als
"Vorsprung durch Rechtsbruch" dem UWG. Im vorliegenden Fall war ein Impressum zwar als "Kontakt" grundsätzlich vorhanden, es fehlten jedoch die ordnungsgemäße Bezeichnung des
Unternehmens, die Angabe des Geschäftsführers, die notwendigen Angaben zur Handelsregistereintragung sowie die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer, die in § 6 TDG festgelegt sind. Das Urteil ist
noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist noch möglich.
Mehr zum Thema hier auf der Homepage unter Anbieterkennzeichnung.
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Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gilt auch individuelle PCs !
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden, dass auch nach Kundenwunsch gefertigte Notebooks entsprechend dem Fernabsatzgesetz zurückgegeben werden können. In dem zu Grunde liegenden
Verfahren hatte ein Kunde einen PC-Versandhändler verklagt, da dieser das nach dem Wunsch des Kunden gefertigte Notebook nicht gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen wollte. Der Kläger hatte
bei dem PC-Versender schriftlich ein Notebook mit einer von ihm gewünschten Ausstattung und verschiedenen Zusatzkomponenten bestellt. Nachdem ihm das Notebook mit einem Teil der Zusatzkomponenten
geliefert worden war, widerrief der Kläger den Vertrag. Mit der Klage hatte der Käufer insbesondere Rückzahlung des bereits vollständig gezahlten Rechnungsbetrages und Rückerstattung der Versandkosten
gegen Rückgabe des Notebooks und der gelieferten Zusatzkomponenten verlangt. Der Käufer berief sich dabei auf das Widerrufsrecht nach § 3 Abs. 1 des Fernabsatzgesetzes (seit 1. Januar 2002: § 312 d
Abs. 1 BGB), das für Verträge gilt, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Der Versender hat dem
entgegengehalten, dass ein Widerrufsrecht des Klägers nach der Ausnahmevorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG nicht bestehe, weil das gelieferte Notebook "nach Kundenspezifikation
angefertigt" worden sei. Der Versender hat der Prozeß verloren und muß nunmehr den vollen Kaufpreis, einschl. Versandkosten, dem Käufer erstatten. (VIII ZR 295/01) Quelle: nationale Presse und im Internet unter :
http://www.golem.de/
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