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03.11.2004

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Dialerbetreiber wollen Kritiker einschüchtern und Verbraucherseiten mundtot machen!

Dialerfirma möchte Maulkorb für Verbraucherforen

Der schon öfters negativ in Erscheinung getretende Rechtsanwalt Bernhard Syndicus, bekannt als Geschäftsführer der Dialer-Firma Global Netcom, geht gegen das Forum von Computerbetrug.de und Dialerschutz.de vor. Syndikus arbeitet auch mit der Dialerfirma Consiliere New Media. Beide Unternehmen verdienen an Handylogos, Klingeltönen und Erotikangeboten. Laut Handelsregister sind die Firmen in Wetter (Ruhr) ansässig. Syndikus behauptet, dass im Forum permanent Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz stattfänden. Per Abmahnung fordert er jetzt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Die Betreiber des Forums sprechen von einem Maulkorb und kündigten an, sich zur Wehr zu setzen. Die Affäre könnte Folgen für Internetforen in ganz Deutschland haben.

Der Inhaber der Kanzlei, Günter Freiherr von Gravenreuth, gilt als der “Abmahnkönig” des Internets. Am bekanntesten wurden Auseinandersetzungen um die gängigen Begriffe “Explorer” und “Webspace”, die Gravenreuth für Mandanten als Marken beanspruchte - natürlich erfolglos. Auch ein König kann halt tief fallen wenn er schlechtes im Sinn hat. Pech für die zahlenden Mandanten in dessen Auftrage er die Massenabmahnungen losgetreten hat.

Rechtsanwälte sollten als so genannte Organe der Rechtspflege eigentlich für eine freiheitliche, demokratische, Grundordnung in Deutschland eintreten. Rechtsanwalt Syndikus scheint jedoch von Meinungsfreiheit nicht viel zu halten, zumindest dann nicht wenn es seine dubiosen Dialergeschäfte stört. Dubios deshalb weil die Registrierungen einiger Dialer seiner Firma bereits mehrfach von der Regulierungsbehörde widerrufen wurde. Hier hat es Herr S. wohl nicht so genau genommen mit der Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen.

Besonders pikant: Ausgerechnet Global Netcom hat in diesem Forum selber gepostet und User dazu angehalten mit ihm zu diskutieren:
Global Netcom GmbH, die Dialerfirma des Anwalts, schrieb in einem anderen Thread:
Heute möchten wir den Versuch starten unser Dialer-Bezugsfenster von allen Forumsteilnehmern bewerten zu lassen.
Dazu die konkrete Frage: - Erfüllt das gezeigte Dialerbezugsfenster den gesetzlichen Anforderungen ?
(...)Wir möchten so die verschiedenen Stufen (Bezug/Aktivierung/Verbindungsaufbau/Trennen) im Dialog besprechen.
Erst anstiften um dann abzukassieren? Falls Herr Syndikus als Geschäftsführer der Firma hier gepostet hat  stellt sich die Frage, ob das alles so standesgemäß ist? Der Poster hat leider nur unter dem Firmennamen agiert.

Betroffene schildern im Forum der Seite dialerschutz.de ihre Probleme und Erfahrungen, warnen vor neuen Gefahren und versuchen sich gegenseitig zu helfen. Das scheint jedoch die Geschäfte des Herrn Syndikus mächtig zu stören. Der Jurist, der als Betreiber der Dialer-Firma Global Netkom mehrfach in die Schlagzeilen geriet, sieht in diesen Diskussionen eine “massenhafte Einzelfallberatung in rechtlichen Angelegenheiten”, was den Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes widerspreche. Als Beispiel führt Herr Syndikus ausgerechnet die Beiträge zur den wahrscheinlich betrügerischen Rechnungsdialern aus Hamburg auf. Tausende Internetsurfer hatten in den vergangenen Monaten  Rechnungen für angebliche Abonnements erhalten, der Staatsanwaltschaft in Hamburg liegen zwischenzeitlich bestimmt hunderte von Strafanzeigen gegen diese Firmen vor. Regulierungsbehörde und Verbraucherschutzorganisationen raten dazu, diese “Rechnungen” nicht zu bezahlen. Die Diskussionen dazu im Forum der Seiten sieht Syndikus dagegen als unerlaubte Rechtsberatung. Das sei ein “Wettbewerbsverstoß” argumentiert der Anwalt aus der Münnchner Kanzlei Gravenreuth. Denn immerhin heiße es im Titel des betroffenen Forums, “auch Geschädigte können ihr Problem hier schildern”. Mit dieser Formulierung werde, so Syndikus, “unmittelbar” zur Rechtsberatung aufgerufen.

 Als Konsequenz  fordert Syndikus jetzt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Der Betreiber des Forums solle sich verpflichten, keine Rechtsberatungen durchzuführen und diese im Forum auch durch Dritte nicht zu dulden. Auch dürfe das Forum zum Thema Dialer und Mehrwertdienste nicht mehr mit dem Text “Auch Geschädigte können ihr Problem hier schildern” überschrieben werden. Bei Zuwiderhandlungen will Syndikus für jeden Einzelfall 5000 Euro kassieren. Den Streitwert hat der Jurist auf 25.000 Euro angesetzt, die Kostennote auf rund 620 Euro.

 Dass ausgerechnet Syndikus gegen ein Verbraucherforum zum Thema Dialer vorgeht, ist mehr als pikant. Denn der Anwalt ist zugleich Chef der Dialer-Firma Global Netcom und geriet als solcher mehrfach in die negativen Schlagzeilen. Auf dutzenden von fiesen Dialer-Seiten ist er als Rechtsbeistand oder gar als Admin-C eingetragen, berichtete so etwa Onlinekosten.de am 13. Januar 2004 über Syndicus. Ausgerechnet der Firma Global Netkom wurden durch die Regulierungsbehörde zahlreiche Dialer untersagt, daher die Registrierung nachträglich entzogen. Offensichtlich arbeitet Herr S. hier nicht gerade seriös und missachtete mehrfach die gesetzlichen Vorgaben.

Verband: "Eingriff in die Meinungsfreiheit"

 Der Interessenverband Deutsches Internet e.V. (I.D.I.) sprach in einer ersten Reaktion von einem "schwerwiegenden Eingriff in die verfassungsmässig garantierte Meinungsfreiheit und gleichzeitig untauglichen Versuch, von Ermittlungen gegen die eigene Person abzulenken". Besonders empört zeigte sich Jochen Diebel, Journalist und Vorstand des I.D.I. über Syndikus Formulierung in der Abmahnung, die Betreiber des Forums "besitzen nicht die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung" zur Führung eines solchen Forums. "Wem hier die nötige Eignung und ethische Verantwortlichkeit nach §1 RBerG fehlt, ist wohl eher Herr Syndikus", so Diebel. "Solchen Versuchen muss mit aller Schärfe entgegengetreten werden."

 Sollte Syndikus dennoch mit seiner Argumentation auch vor Gericht durchkommen, müssten viele Betreiber von Internetforen zittern. Denn die Grenzen zwischen allgemeinen Tipps und rechtlicher Beratung sind sehr oft fließend. Betreiber von öffentlichen Diskussionsforen müssten also damit rechnen, bei unliebsamen Meinungsäußerungen eine Abmahnung einzufangen “ und in der Folge jedes Wort ihrer Besucher auf die Goldwaage legen. Das Ende der Meinungsfreiheit im Internet wäre dann nicht weit.

Dialerschutz.de und Computerbetrug.de werden sich nicht dieser Einschüchterung unterwerfen. Die Verbraucherschutzseiten werden weiterhin, genauso wie internetfallen.de, in gewohnter Qualität die Internetuser vor den Gefahren durch die Dialerabzocker warnen und aufklären.

 

Meine Meinung:

Es ist schon fast unglaublich wie scheinheilig und -leider- ungestraft solche “Juristen” gegen ein freies Meinungsforum vorgehen dürfen. Bald müssen wir noch genau darauf achten was wir unter Freunden in der Kneipe besprechen, ein Syndikus könnte an der Theke stehen und mithören.

Da Herr Syndikus eine dauernde Rechtsberatung behauptet, scheint eine solche Rechtsberatung gegen die Dialervertreiber ja wohl erforderlich zu sein. Herr S. bestätigt damit, dass Rechtshilfebedarf offensichtlich dauernt besteht.

Mögen die Gerichte schnell entscheiden und Herrn Syndikus ordentlich Kosten auferlegen, er berechnet ja auch gerne und unaufgefordert für unsinnige Abmahnungen. Man darf gespannt sein wie lange die anwaltliche Standesorganisation in München weiter den Ruf der Anwaltschaft durch das Treiben dieses “Rechtsanwaltes” beschädigen lässt.

Es hat schon mal in Berlin ein Dialeranwalt bis zum BGH geklagt, jetzt müssen Betrugsdialer endgültig nicht mehr bezahlt werden. Die Branche dürfte dem Honorar für diesen tollen Anwalt wohl heute noch nachtrauern. Vielleicht geht es jetzt genauso aus.

Zur Info:

Art. 5 Grundgesetz:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
 

Rechtsberatungsgesetz § 1 [Behördliche Erlaubnis]
(1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. Die Erlaubnis wird jeweils für einen Sachbereich erteilt:...........

Quellen:
http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelles/aktuelles.html

http://www.heise.de/newsticker/meldung/47770

http://www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,39122775,00.htm

http://www.teletarif.de/arch/2004/kw22/s13853.html

http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!200104,204016,742998/SH/0/depot/0/index.html

Weiters zum Thema Rechtsanwalt Syndikus auf der Homepage:
http://www.klostermaier.de/fvgreport/public/syndikus1.html
http://copyright.joergkrusesweb.de/news/2004-1.html
http://www.pcwelt.de/news/vermischtes/31069/

Infos zum veralteten Rechtsberatungsgesetz:
http://www.bmj.bund.de/enid/0,0/ln.html?druck=1

Alles zum Thema Dialerabzocke hier auf der  Homepage.