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Regulierungsbehörde verbietet Mainpean 400.000 Dialer ! Zitat der Presseerklärung:
Regulierungsbehörde entzieht knapp 400.000 Dialern die Registrierung und ordnet die sofortige Abschaltung von Rufnummern an
Kurth: “Die neuen Regeln zum Rufnummernmissbrauch werden konsequent angewandt und zeigen Wirkung.”
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat auf Grundlage des neuen Mehrwertdienstemissbrauchsgesetzes unter Auswertung von Verbraucherhinweisen und eigenen Recherchen die
Registrierung aller Dialer eines großen deutschen Dialer-Anbieters mit Wirkung ab dem 15. September 2003 (Tag der Registrierung) zurückgenommen. Dies hat zur Folge, dass die Dialer zu keinem Zeitpunkt als
registriert galten. Diese Maßnahme betrifft insgesamt 398.791 Dialer des Anbieters.
“Wir wenden mit dieser Maßnahmen erstmals die Untersagungsbefugnisse des Rufnummernmissbrauchs gesetzlich an und machen deutlich, dass wir nicht hinnehmen werden, dass mittels mangelhafter
Einwahlprogramme die Belange von Kunden beeinträchtigt werden. Die Dialer, deren Registrierung jetzt zurückgenommen wird, entsprechen nicht den Mindestanforderungen, die im Hinblick auf Transparenz und
Verbraucheraufklärung zu fordern sind. Eine stichprobenartige Kontrolle hat diese Mängel ans Licht gebracht. Wir setzen mit unserer Vorgehensweise ein Signal, dass keine Grauzone im Dialer-Markt von uns hingenommen
wird”, sagte der Präsident der Reg TP, Matthias Kurth.
Gleichzeitig wurde die sofortige Abschaltung folgender Rufnummern
(0)190-88 04 60, (0)190-88 04 61 und (0)190-80 56 40
gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen angeordnet, bei dem die genannten Rufnummern geschaltet sind. Es handelt sich dabei um die Rufnummern, über die sich sämtliche betroffenen Dialer einwählten.
Ergänzend wurde angeordnet, dass ab sofort keine Rechnungslegung für diese Rufnummern vorgenommen werden darf. “Sollte der Netzbetreiber, in dessen Netz die betreffenden Nummern geschaltet sind,
unserer Vorgabe nicht nachkommen, muss er ein Zwangsgeld zahlen. Das Zwangsgeld wird nicht nur fällig, wenn die Rufnummern weiterhin erreichbar sind, sondern auch jedes Mal, wenn gegen unsere Anordnung zur
Rechnungslegung verstoßen wird”, so Matthias Kurth.
“Die neuen Regeln zum Rufnummernmissbrauch werden konsequent von uns angewandt und zeigen Wirkung”, kommentierte Kurth diese Entscheidung.
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Pressestelle Postfach 8001, 53105 Bonn / Tulpenfeld 4, 53113 Bonn Telefon: (0228) 14-9921, Fax: (0228)14-8975, http://www.regtp.de
Nachtrag April 2004:
Widerruf von fast 400.000 Dialerregistrierungen bestandskräftig
- keine Zahlungspflicht der Verbraucher
Der Widerruf von fast 400.000 Dialerregistrierungen, der im Oktober 2003 von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) ausgesprochen wurde (siehe Pressemitteilung Reg TP vom 27. Oktober 2003),
ist heute bestandskräftig geworden. Nachdem das betroffene Unternehmen gegen die Entscheidung der Reg TP vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt hatte, hat es heute in der mündlichen Verhandlung die Klage
zurückgenommen. Damit gelten die Dialer als nie registriert und für den Verbraucher bestand damit zu keiner Zeit eine Zahlungsverpflichtung.
Die Reg TP hatte die Registrierung widerrufen, weil die Dialer
nicht die von der Reg TP festgelegten Mindestanforderungen erfüllten und die zur Registrierung von Dialern vorgelegte Konformitätserklärung nicht dem tatsächlichen Verhalten der Dialer entsprach.
Mit einer
solchen Konformitätserklärung müssen die Dialeranbieter bestätigen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Dialer den rechtlichen Mindestanforderungen entsprechen. Eine falsche Konformitätserklärung führt zum
Entzug der im Mehrwertdienstemissbrauchsgesetz vorgeschriebenen Registrierung.
Quelle: http://www.regtp.de/aktuelles/start/fs_03.html
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