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03.11.2004

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 Welle mit Mahnungs-Mails

 Eine besonders  und dreiste Welle von Massenmails rollte am 27.08.2004. Dutzende von Usern haben heise.de auf Mahnungen hingewiesen, die sie heute per E-Mail erhalten haben. Der Text der Nachrichten mit der Betreffzeile "Letzte Mahnung" ist immer gleichlautend:

Guten Tag,

Ds zum heutigen Datum fehlen Einzahlungen Ihrerseits, die die
Rechnungsnummer 84387094 betreffen.

Hiermit fordere ich Sie nachdrücklich auf, bis zum 31.08.04 die noch
ausstehende Summe von 29,99 Euro zuzüglich
auf das unten angegebene Konto zu überweisen.

Bei erneuter Nichtbeachtung der Frist wird das gerichtliche Mahnverfahren
eingeleitet. Alle anfallenden Kosten sind dann von Ihnen zu tragen.

Sollten Sie inzwischen gezahlt haben, so betrachten Sie dieses Schreiben als
gegenstandslos.

Mit freundlichen Gruessen

Buchhaltung

--------------
Bankverbindung:

Kreditinstitut: Postbank Nürnberg
Kontonummer: 295766850
Bankleitzahl: 76010085
Inhaber: Patrick Hofmann

---------------

P.S. Nach ihrer Zahlung werden wir ihren account löschen “

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/50437
 
                            Es ist zur Zeit nicht bekannt ob es sich um einen schlechten Scherz
oder um einen echten Betrugsversuch handelt.
Das angegebene Konto ist leicht zu überprüfen, im Betrugsfalle echt
dämlich von den Tätern.
Soll aber vielleicht nur der echte Kontoinhaber geärgert werden?
Falls mehr Hintergründe bekannt werden wird hier nachberichtet.

Nicht vergessen:

                            AUF KEINEN FALL UNBERECHTIGTE MAHNUNGEN BEZAHLEN!!!
Nachtrag 30.08.2004:

 Hausdurchsuchung nach Welle von Mahnungs-Mails

 Nach Angaben der Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion Bayreuth haben die Ermittlungsbehörden am Freitag die Wohnung eines Mannes durchsucht, der rund 30.000 Mahnschreiben per E-Mail verschickt hatte. Die Bayreuther Ermittler nahmen den Absender der Mail fest und stellten Computer sicher. Die Daten auf dem Internet-Server des Beschuldigten wurden ebenfalls gesichert.

In einer ersten Vernehmung gab der EDV-Dienstleister allerdings an, beim Versenden einer Mahnung versehentlich statt der Adresse seines Kunden eine E-Mail-Verteilerliste, die rund 30.000 Adressen enthielt, ausgewählt zu haben. Erst im Laufe des Vormittags sei er durch Anrufe von Empfängern der E-Mail auf das von ihm behauptete Versehen aufmerksam gemacht worden. Er habe daraufhin bei der Polizei angerufen und sich erkundigt, was er machen könne.

Da dieser Anruf nachvollzogen werden konnte, wurde der Beschuldigte nach Abschluss der Vernehmungen auf freien Fuß gesetzt. Die Ermittlungsbehörden prüfen nun "die Einlassung des Beschuldigten", um zu entscheiden, ob "ein sog. strafbefreiender Rücktritt vom Versuch, § 24 StGB vorliegt". ..............................
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/50493

 

Mehr zum Thema Scheinrechnungen hier auf der Homepage

27.08.2004!

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