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Was ist eine digitale Signature ? Wie funktioniert das ? Eine Unterschrift ist eine unverwechselbare, individuelle, Kennzeichnung eines Schriftstückes um seinen persönlichen Gedanken zu bestätigen. Man unterschreibt auch Verträge u.s.w.. Die digitale Signatur ( eSig ) ist nichts anderes, nur halt elektronisch im Internet. Mit eSig können Sie jede E-Mail und jedes Textdokument persönlich unterschreiben. Der Empfänger kann sich sicher sein, dass die E-Mail von ihnen persönlich stammt. Durch eSig werden Fälschungen und falche Absender enttarnt, Ihren Schlüssel ( persönliche eSig-Nummer ) kennen nur Sie, Dokumente werden zusammen mit Ihrer eSig verbunden und in einen Code (>Zertifikat< genannt) umgewandelt ( Verschlüsselung ). Der Empfänger kann nur mit einen öffentlichen Schlüssel diesen Code zurückformen und erhält dann das Dokument in Klartext. Im echten Leben würde der Empfänger ihr Passbild / ihren Ausweis vergleichen, im Internet macht das dann der Gegenschlüssel des Empfängers(Public-Key ).Das Schlüsselpaar identifiziert zweifelsfrei den Absender. Um eSig Class 3 zu benutzen müssen Sie sich zuerst bei einem lizensierten Trustcenter anmelden ( Sogenannte Certification Authorities (CA)). Die Kosten belaufen sich auf ca. 75,- Euro. Vom Trustcenter erhalten Sie Ihren persönlichen Schlüssel als Datei. Dieser persönliche Schlüssel soll dann auf Chipkarte gespeichert sein. Mit dieser Chipkarte, einen Codewort und dem passenden Lesegerät am PC können Sie dann jede E-Mail und jedes Dokument unterschreiben. Den Gegenpart, den öffentlichen Schlüssel, kann jeder Empfänger beim Trustcenter einsehen und abholen. ( Genauso ein öffentliches Verzeichnis wie z.B. das Telefonbuch ). Alternativ können sie auch ihren Geschäftspartner / Empfänger den öffentlichen Schlüssel direkt zukommen lassen.( sogenanntes Public-Key-Verfahren ). Aufgrund der individuellen Verschlüsselung erkennt der Empfänger wenn im Text auch nur ein Zeichen verändert wurde, das Dokument lässt sich dann nicht entschlüsseln. Zahlreiche Großbanken verwenden ein identisches System schon länger für ihre Geschäftskunden. Diese elektronischen Unterschriften sind nicht identisch mit den neuen, offiziellen, eSig . Das Verfahren und die Rechtsfolgen von eSig sind im deutschen Signaturgesetz und der entsprechenden Verordnung zu diesem Gesetz geregelt. Öffentliche Verwaltungen haben noch bis 2005 eine Übergangsfrist. Bis 2005 kann jede Behörde noch frei entscheiden, was und ab wann Sie elektronisch zulässt. Viele Kommunen und die Justizverwaltungen akzeptieren schon jetzt mit eSig unterschriebene E-Mails für Anträge und Fristwahrungen. Im Bankbereich wird eSig langfristig das alte PIN/Tan-Verfahren ablösen. Im gewerblichen Bankverkehr verwenden die Banken bereits heute eigene eSigs für ihre Geschäftskunden. WICHTIG ! : Es gibt drei unterschiedlich sichere Stufen der digitalen Unterschrift. Mehr dazu auf der nächsten Seite. Oben genannte Ausführungen beziehen sich immer auf die höchste Sicherheitsstufe Class 3. Niedrigere Stufen funktionieren ohne Trustcenter mit der Freeware GNUPG. Anleitung zu GNUPG hier einsehen. Als PlugIN für Outlook gibt es GNUPG kostenlos von GData. Drei Reformgesetze regeln eSig : - Signaturgesetz vom 22.Mai 2001 - Formvorschriftenanpassungsgesetz vom 13.Juli 2001 - Änderung zum Verwaltungsverfahrensgesetz seit 27.08.2002 in Kraft In über 3000 Vorschriften sind weiterhin handschriftliche Unterschriften vorgeschrieben, z.B. auf Urkunden, Diplome, Ausweise u.s.w.. zurück digitale Signatur - Übersicht |