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digitale Signatur - wichtiges in Stichworten

Wichtiges in Stichworten zu eSig Class 3
Wichtiges zu eSig Class 2

Wichtiges in Stichworten zu eSig Class 3

- eSig soll ab Herbst 2002 auch direkt mit den EC-Karten der Banken ausgeliefert werden, es ist dann keine Extra-Chipkarte mehr erforderlich.

- eSig ersetzt langfristig PIN/TAN-Verfahren bei den Banken, schon heute für Geschäftskunden

- Sicherheit und Rechtsverbindlichkeit von eSig hängt von der gewählten Sicherheitsstufe ab

- eSig gibt es nur für natürliche Personen ( einzelner Mensch ) nicht für Firmen oder Gruppen, eSig-Schlüssel der Person kann aber auch dafür die Stellung innerhalb einer Firma enthalten

- Nach Einführung der Generaklausel § 3a VerVfG gilt eSig bei Behörden wie eine echte Unterschrift

- Behörden haben eigene Übergangsvorschriften bis 2005.

- Schon jetzt rechtsverbindliche Privatverträge mit eSig per Gesetz geregelt

- Sicheres eSig funktioniert mit Chipkarte und Lesegerät am PC, niemals Private-Key auf dem PC abspeichern !

- Trustcenter vergeben Zertifikate ( Private-Key), Trust-Center müssen strenge Auflagen erfüllen und werden dann amtlich zugelassen.

Wichtiges zu eSig Class 2

- Zentraler Bestandteil von eSig ist spezielle, lizenzfreie, Anwendersoftware.Das bekannteste Tool ist GNU Privacy Guard-Software. Sie führt die eigentliche Ver- und Entschlüsselung der Daten durch. Download und weitere Infos unter : http://www.gnupg.de . Mit GNUPG können Sie eigene Schlüssel generieren und Ihre E-Mails verschlüsselt versenden. Die Einschaltung eines Trustcenters enfällt bei dieser Lösung.(Class 2 ).

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