-Anzeige-

Internefallen
Verbraucherschutz im Internet

Steuern | Behördenwegweiser | Internetfallen

Themenbereiche
sonstiges
Suchen
 
Web Internetfallen

Kreditkartenbetrug

Kreditkarteninformationen niemals Online preisgeben !
Was tun wenns passiert ist ?
Kreditkartensysteme kündigen Onlineshopping
BGH: Zahlungen per Kreditkarte können nicht widerrufen werden
230 Millionen abgezockt mit Kreditkartendaten !
Betrüger klauen Visa-Kreditkartennummern mit gefälschten Mails

Kreditkarteninformationen niemals Online preisgeben !

Auch wenn viele Anbieter das Gegenteil behaupten :

Das Internet ist kein sicherer Weg vertrauliche Daten zu übermitteln. Nicht umsonst arbeiten alle Banken beim Onlinebanking mit PIN und TAN-Nummern oder setzen spezielle Verschlüsselungsprogramme ein.

Eine " normale " Übertragung , oder Übersendung per E-Mail, ist niemals sicher !

Ihre Daten laufen durch mehrere Server ehe sie den Empfänger erreichen. Jeder Zwischenserver kann ein Risiko darstellen und Daten können dort ausgelesen werden. Leider haben es auch Hacker geschafft in die Datenbanken von Onlinefirmen einzudringen und dort gespeicherte Kundendaten auszulesen.

Schmeißen Sie niemals ihre Kaufbelege achtlos weg wenn Sie mit Kreditkarte bezahlt haben ! ( z.B. auf der Tankstelle ) Auf dem Kassenbon ist Ihre Kreditkartennummer abgedruckt !

Letztes Jahr haben sich besonders russische Hacker hervorgetan und fleißig auf fremden Kreditkarten eingekauft. Versuchen Sie dann mal in Rußland den Empfänger der Ware zu ermitteln.

Als Phreaking bezeichnet man auch das manuelle Herstellen / Zusammenstellen von Kreditkartennummern ohne den richtigen Inhaber zu kennen. Anhand der Systematik der Zusammensetzung der Kartennummern kann man mit bestimmten Programmen Kreditkartennummern generieren. Diese Nummer ist dann jedoch leider meistens einer Person zugeteilt. So können Sie also auch völlig unbedarft geschädigt werden.

Mein Ratschlag :

Verzichten Sie auf den Kauf bei Firmen, die nur mit Kreditkarte arbeiten. Gute Firmen bieten auch andere Zahlungsmöglichkeiten an, zumindest sollten die Kreditkartendaten per Telefon übermittelt werden ( auch nicht ganz sicher ).

Achtung : Das Abspeichern von Kennwörtern und Kreditkartendaten auf der Festplatte des PC kann evtl. als fahrlässig angesehen werden, dann wären Sie ggf. mithaftbar !

Geben Sie niemals auf Erotikseiten ihre Kreditkartennummer als “ Alterscheck “ an ! Dies ist ein alter Trick um an Ihre Kreditkartennummer zu kommen !

Was tun wenns passiert ist ?

Sofort Karte sperren! :

Eurocard/Mastercard: 0800/8 19 10 40

VISA: 0800/8 14 91 00

American Express: 069/ 97 97 40 00

Diners Club: 069/ 26 03 50

ACHTUNG: ab 2005 gibt es eine einheitliche Notrufnummer für alle Karten unter: 116 116,

Die Ausschreibung zum Betrieb der Notrufnummer hat begonnnen, Betriebnahme wahrscheinlich ab Anfang 2005.
- Sofort gegen den Zahlungsbeleg bei der Kreditkartenorganisation Widerspruch einlegen.
- Originalbelege anfordern.
- Strafanzeige erstatten und unter Hinweis auf Betrug nicht bezahlen.

Der Kreditkartenvertreiber muß IHNEN nachweisen, dass sie die Kosten auch verursacht haben, nicht umgekehrt ! Wichtig: Halten Sie auf jeden Fall die Einspruchsfrist, normalerweise vier Wochen, ein”

Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden mit Urteil vom 15.3.2000 - 7 U 47/99: Bei missbräuchlicher Verwendung einer Kreditkarte beim Bezahlen online kann der Berechtigte (Inhaber) der Kontobelastung durch die Kreditkartengesellschaft widersprechen und die Rückbuchung des Geldbetrages verlangen.

Kreditkartensysteme kündigen Onlineshopping

-Auszug -:

Die Kreditkartengesellschaft Euro Kartensysteme hat rund 500 Händlern die Verträge zum 30. Juni 2002 gekündigt. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung kam die Kündigung am Freitag per Post. Die Gesellschaft Euro Kartensysteme, die die Eurocard herausgibt und auch die Abwicklung von Kreditkartenzahlungen übernimmt, begründet die Kündigung mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Demnach muss das Kreditkartenunternehmen dem Händler auch dann das fällige Geld überweisen, wenn der Karteninhaber den Kauf im Online-Shop bestreitet. Dies könnte für Visa, Eurocard & Co. sehr teuer werden, denn der Betrug mit Kreditkarten im Internet hat in den letzten Jahren massiv zugenommen.

Quelle: Heise-News vom 19.06.2002, Link zum ganzen Artikel

BGH: Zahlungen per Kreditkarte können nicht widerrufen werden

Karlsruhe (dpa) - Zahlungen per Kreditkarte können selbst dann nicht widerrufen werden, wenn der Betrag noch nicht vom Konto des Inhabers abgebucht ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Mit seiner Unterschrift unter den Belastungsbeleg räume der Kreditkartenbesitzer dem Empfänger einen «irreversiblen Zahlungsanspruch» ein. Ein Widerruf sei ausgeschlossen, weil die Kreditkarte nur so ihre Funktion als gleichwertiger Bargeldersatz erfüllen könne (Aktenzeichen: XI ZR 420/01 vom 24. September 2002).

Der BGH wies die Revision eines Klägers ab, der in einem Nachtlokal in knapp zweieinhalb Stunden weit nach Mitternacht mit seiner Kreditkarte neun Rechnungen in Höhe von insgesamt 18 000 Mark (9200 Euro) bezahlt hatte. Noch am selben Morgen forderte er seine Bank auf, sein Konto nicht zu belasten - er sei «sturzbetrunken» und nicht Herr seiner Sinne gewesen. Er sei betrogen worden und wolle Strafanzeige erstatten. Dennoch wickelte die Bank die Zahlungen nach Vorlage der unterschriebenen Belastungsbelege ab.

Nach den Worten des XI. Zivilsenats darf die Bank die Zahlungen grundsätzlich ohne weitere Prüfung des dahinter stehenden Geschäfts vornehmen. Nur wenn es offensichtlich sei, dass die Forderung gar nicht bestehe, müsse sie die Zahlung verweigern. Dafür reichten aber die unbewiesenen Behauptungen des Klägers nicht aus.

BGH (Aktenzeichen: XI ZR 420/01) (Quelle: http://www.lawyer-search.de/rechtsprechung/steuern_finanzen/63_1898.html Meldung vom 05.11.2002)

Fazit: Wahrscheinlich wird so ein Grundsatzurteil wohl auch für Internetkäufer im “volltrunkenen” Zustand gelten.

CNN berichtete am 17.02.2003, dass ein Cracker 2,2 Millionen Kreditkartennummern (Visa und MasterCard) bei einem US-Unternehmen entwenden konnte. Das schlecht geschützte Unternehmen wurde nicht namentlich genannt. Es handelt saich aber wahrscheinlich um eine Abrechnungsfirma, die Forderungen mehrerer Online-Händler bearbeitet. Mit den Visa-Nummern wurde laut CNN bisher kein Missbrauch getrieben. Diese Angabe ist natürlich vorläufig, denn was nicht ist, kann ja noch werden. Schnell werden solche Listen weiterverkauft.

230 Millionen abgezockt mit Kreditkartendaten !

Drei Amerikaner sollen durch Porno-Fallen insgesamt 230 Millionen Dollar ergaunert haben. Die drei Männer betrieben mehrere Porno-Angebote, die teilweise nur dazu dienten, die Kreditkartennummern als Altersnachweis einzusammeln. Die Opfer sind wohl weltweit zu suchen.

Quelle: www.intern.de vom 19.03.2003 und Ursprungsartikel der New York Times unter : http://www.nytimes.com/2003/03/19/nyregion/19PORN.html

Betrüger klauen Visa-Kreditkartennummern mit gefälschten Mails

Trickbetrüger versuchen derzeit, an VISA-Kreditkartennummern zu gelangen. In gefälschten Mails mit englischem Text fordern sie Kunden auf, ihre Daten zu aktualisieren. VISA habe aufgrund eines Sicherheitsproblems ein Update eingespielt, weshalb Kunden nun ihre Daten nochmals eingeben müssten, heißt es in den Mails.

Die Nachricht stammt auf den ersten Blick von einem gültigen Absender "Visa-Security", diese ist jedoch gar nicht registiert. Zudem verrät der Mail-Header, dass die Mails in Wirklichkeit von Free-Mail-Accounts stammen. In der Mail ist ein Link angegeben, der angeblich zu www.visa.com führt. Ein Klick darauf führt dann aber zu einer gefälschten Seite der Betrüger, auf der man seinen Namen und seine Kreditkartennummer eingeben soll. Die Seite ist mittlerweile nicht mehr zu erreichen, laut Postings in der Mailing-Liste Full-Disclosure hat wohl der Provider die Seite gesperrt.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/data/dab-24.12.03-000/

zurück