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03.11.2004

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Liebe Internetuser und Dialergeschädigte !!

Nach Einführung der neuen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum 15.08.2003 dürfen neue Dialerprogramme gem. §43b Abs. 6 TKG i.V.m. Verordnung der RegTp Nr. 39/2003 nur noch die Rufnummerngasse 0900-9 benutzen.

Trotz der geltenden Rechtslage gibt es immer noch zahlreiche Dialerprogramme welche weiterhin die Rufnummern 0190-... benutzen und anscheinend kein Interesse zeigen, sich den gesetzlichen Vorgaben zu fügen.Leider werden auch weiterhin überhöhte Gebühren abgezockt und die geforderten Gebührenanzeigen in Form und Ausgestaltung ignoriert.

Dieser Rechtsverstoß kann durch die RegTp mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Stoßen Sie also im Internet auf einen Dialer mit Anwahl einer Nummer außerhalb der Rufnummerngasse 0900-9 ( ab 15.12.2003 ) oder Gebührenforderungen über 2 Euro /Minute melden Sie bitte den Dialer unter Benennung der Anbieterseite und angewählter Rufnumer der RegTP !!!

Nachfolgenden Text können Sie in ihr E-Mail Programm kopieren und dann ausgefüllt an die RegTP schicken. E-Mail-Adresse : verbraucherservice@regtp.de

Auch per Post möglich an :

Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post (Reg TP)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
 

Oder per Fax: 02 28/14-88 72
und die Regulierungsbehörde hat eine Hotline eingerichtet unter der Telefonnummer:

0180 5 DIALER
0180 5 34 25 37

 

 

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Anleitung: Text mit gedrückter linker Maustaste markieren, mit rechter Maustaste “kopieren” und dann im Textprogramm mit rechter Maustaste “einfügen”.
Dieser Text dient nur zum Informationsaustausch als Muster und ist rechtlich unverbindlich.

Musterschreiben

-den roten Text bitte anpassen !-

 

Absenderangaben

 

 

An die

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
53113 Bonn

 

Ordnungswidrigkeitenanzeige

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit zeige ich Ihnen an, dass ich im Internet das nachfolgendes Einwahlprogramm zu Telefonmehrwertdiensten festgestellt habe. Dieses Einwahlprogramm ( Dialer ) verstößt offensichtlich gegen die Bestimmungen der §§ 43ff TKG.

Das Dialerprogramm wählt sich in eine Rufnummer außerhalb der vorgeschriebenen Rufnummerngasse 0900-9 ein und verursacht hierdurch erhebliche Kosten. Es liegt aus meiner Sicht ein Mißbrauch der 0190er Mehrwertdienstenummer vor.

Ich bitte Sie unverzüglich diese rechtswidrige Vorgehensweise zu unterbinden und den Mißbrauch nach. den gesetzlichen Bestimmungen gem. § 96 TKG zu ahnden.

Das Dialerprogramm hat sich auf meinem PC von der Internetseite mit der URL

www.xxxxxxxxxxxxxxx.de eingerichtet.

Durch das Einwahlprogramm wurde dann versucht die Rufnummer 0190999999999 anzuwählen.

Laut Anzeige des Einwahlprogrammes sollen hierdurch Gebühren über 7,50 € pro Minute anfallen.

Der Vorfall ereignete sich am 22.22.2003 gegen 20.00 Uhr.


Ich habe die Einwahl rechtzeitig unterbunden./ Durch diese Einwahlen sind mir Kosten in Höhe von 55555€ entstanden.
 Nach meinem Wissensstand wird dieses Dialerprogramm immer noch aktiv im Internet angeboten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

-Unterschrift-

 

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