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Die Pflichten der Homepagebetreiber sind durch zahlreiche Gesetzesänderungen sehr umfangreich geworden. Schnell vergisst man hier oder da eine Kleinigkeit und kann sofort abgemahnt werden, oder muß gar mit einer Strafe rechnen. Damit Ihnen so etwas nicht passiert hier ein unverbindlicher Überblick über die wesentlichen Bestimmungen und Pflichten. Bitte klicken Sie das jeweilige Thema an.
Nachfolgende Gesetze ( Auszug ) regeln die Internetpflichten, ein “Internetgesetz” gibt es nicht :
Einzelheiten sind teilweise fließend oder schwer abzugrenzen. Z.B. sind redaktionell gepflegte Seite nach dem Mediendienste-Staatsvertrag zu behandeln, gewerbliche Onlineshops, private Homepages u.s.w., nach dem Teledienstegesetz. Alles klar ? Mir nicht, hier blicken wohl nur noch die Juristen durch. |